Selbständigkeit – Wie geht das?

Selbständigkeit: Freiberuf oder Gewerbe?

Die Selbständigkeit in Deutschland hat viele Gesichter, ist facettenreicher als Du denkst. Im Normalfall ist eine Person oder ein Unternehmen selbstständig tätig, wenn mit der Tätigkeit der Lebensunterhalt eines Einzelnen oder von Angestellten erwirtschaftet wird.

Viele Blogger verbinden mit dem Betreiben einer Webseite ein Gewerbe. Das ist jedoch nicht mehr zeitgemäß und selbstverständlich. Grundsätzlich kannst Du nämlich als Blogger ebenso freiberuflich tätig sein. Was allerdings in Abhängigkeit mit einigen Voraussetzungen gebracht wird.

Früher kam es allein auf den Gewinnerzielungsgedanken an, der Dich zumindest zu einem Kleingewerbe nach § 19 USTG verpflichtet hat. Ein Kleingewerbe kannst Du allerdings nur bis zu einem jährlichen Umsatz (nicht Gewinn!) von 22.000 Euro ausüben.

Viele Ämter haben allerdings mit der Zeit anerkannt, dass Bloggen eine freiberufliche Tätigkeit sein kann. Unabhängig davon ob es im Rahmen der Selbständigkeit betrieben wird oder nicht.

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Selbständigkeit: Bist Du verpflichtet ein Gewerbe anzumelden?

Ob Du im Rahmen einer Selbständigkeit ein Gewerbe anmelden musst, hängt im Grunde davon ab, welche Voraussetzungen bei Dir gegeben sind. Viele Blogger denken, mein Blog wirft keine riesigen Gewinne ab, da passiert schon Nichts.

Das kann sich als ziemlich teurer Spaß herausstellen. Du bist nämlich unter gewissen Umständen verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Und sei es nur ein Euro Gewinn im Monat. Die Ordnungsämter ahnen solche Verstöße mit einer Ordnungswidrigkeit bis hin zu Bußgeldern.

Wer allerdings als Freiberufler gilt, muss kein Gewerbe anmelden. Als Freiberufler kannst Du tätig sein, wenn Du eine besondere Ausbildung genossen hast. Oder wenn Du Dir eine Qualifikation aneignest. Auf Gewerbeanmeldung.de wurde das Theme etwas genauer unter die Lupe genommen.

Die Anwort auf die Frage ob Du ein Gewerbe anmelden musst, kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Es hängt zudem davon ab, ob es nebenberuflich ausgeübt wird oder als Vollzeitjob. Außerdem steht die Frage nach besonderen Kenntnissen im Raum. Im Zweifelsfall sprich einfach das Gewerbeamt Deiner Stadt an.

Welche Unternehmensform in der Selbständigkeit wählen?

Wird ein Gewerbe im Rahmen der Selbständigkeit angemeldet, kann es bereits zu spät sein, sich Gedanken über die Unternehmensform zu machen, die ausgeübt werden soll. Die Auswahlmöglichkeiten sind scheinbar unbegrenzt.

Doch ist nicht jede Form der Gesellschaft auch die Richtige für das jeweilige Vorhaben. Insofern lohnt es sich auf jeden Fall sich Gedanken dazu zu machen, was mit dem Unternehmen erreicht werden soll.

Nachfolgende Unternehmensformen haben sich in Deutschland weit verbreitet:

Einzelunternehmen

Bei Bloggern und Textern ist das Einzelunternehmen wohl am meisten verbreitet. Die Person, die das Einzelunternehmen betreibt, handelt in der Regel im eigenen Namen. Zwar ist diese Form sehr unkompliziert, aber kann auch gewisse Risiken mit sich bringen.

Die Person des Einzelunternehmers haftet nämlich vollständig und mit dem eigenen Privatvermögen, im Zweifelsfall auch mit dem Vermögen des Ehepartners. Das bedeutet, dass bei Schadensersatzforderungen diese Person in Anspruch genommen werden kann, aber eben auch der Ehepartner.

Gerade bei Regressforderungen aus Urheberrechten kann eine solche Forderung schnell mal einen 4- oder 5-stelligen Betrag erreichen. Der Vorteil des Einzelunternehmen ist die Flexibilität und auch die Schnelligkeit bei Handlungen. Entscheidungen können durch den Einzelunternehmer allein gefällt werden.

Eingetragener Kaufmann

Eine Privatperson kann auch ein eigetragener Kaufmann sein. Somit muss die Firma den Zusatz e. K. erhalten. Zum Beispiel Max Mustermann e.K. Sämtliche Kunden können direkt erkennen, dass es sich um einen eingetragenen Kaufmann handelt. Gemäß §§ 1, 2 HGB wird der Kaufmann unterschieden in Istkaufmann, der schon im Sinne des Gesetzes einer ist (Handelsgewerbe), und dem Kannkaufmann, der zwar berechtigt aber nicht verpflichtet ist sich eintragen zu lassen.

Hierzu kommt es darauf an, ob ein Gewerbebetrieb in kaufmännischer Weise eingerichtet ist, wobei der Unternehmer dann zur Buchführung verpflichtet ist. Auch im Rahmen des Kaufmanns kann also die Selbstständigkeit ausgeübt werden.

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Gesellschaft Bürgerlichen Rechtes (GbR)

Die Gesellschaft Bürgerlichen Rechtes, auch GbR genannt, ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die das gleiche Ziel verfolgen. Für eine GbR muss kein Gesellschaftsvertrag geschlossen werden, es genügt eine mündliche Absprache.

Das beste Beispiel für eine GbR ist immernoch die Fahrgemeinschaft zur Arbeit. Es handelt sich in jedem Fall um eine GbR, auch wenn die Personen sich dessen nicht bewusst sind. Weil sie zum Beispiel lediglich eine mündliche Absprache getroffen haben. In einer GbR haften die „Gesellschafter“ wie bei einem Einzelunternehmen mit den privaten Vermögenswerten, allerdings zu gleichen Teilen.

Offene Handelsgesellschaft / Kommanditgesellschaft

Sowohl die offene Handelsgesellschaft als auch die Kommanditgesellschaft kommen nicht für die Selbständigkeit als Unternehmensform bei Internetgeschäften (z. B. Blogs) in Betracht. Hier muss ein Gewerbe betrieben werden mit dem Hintergrund des Handeltreibens mit Gütern. Das ist bei Bloggern meistens nicht der Fall.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, auch GmbH genannt, ist in Deutschland sehr weit verbreitet. Sie kann zu jedem erdenklichen Zweck von einer oder mehreren Personen gegründet werden, auch im Rahmen einer Selbständigkeit. Es ist allerdings ein Gesellschaftsvertrag zu errichten, welcher notariell beurkundet werden muss. Daneben muss ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro erbracht werden, dass allerdings auch in Form von Sachgütern erbracht werden kann.

Das ist nicht wenig Geld, hat aber den Vorteil, dass eine Haftung der Gesellschaft auch nur bis zum eingebrachten Stammkapital erfolgt. Die Gesellschafter haften hier nicht mit ihrem Privatvermögen. Nachteilig ist allerdings, dass die GmbH einen Geschäftsführer ernennen muss und auch noch zur doppelten Buchführung verpflichtet ist. Der Aufwand ist dementsprechend wesentlich höher als in einem Einzelunternehmen.

Unternehmergesellschaft (UG)

Die Unternehmergesellschaft ist eine Unterform der GmbH. Diese kommt zum tragen, wenn eine oder mehrere Personen eine GmbH gründen wollen, aber nicht über genügend Stammkapital verfügen.

Das Ziel der Unternehmergesellschaft ist es nämlich jährlich einen bestimmten Betrag zur Seite zu legen, um das Stammkapital von 25.000 Euro zu erwirtschaften, um dann eine GmbH eintragen zu können. Die UG wird auch als Ltd. des Deutschen Rechtes bezeichnet.

Selbständigkeit: Die Buchführung

Als Selbstständiger oder selbstständiges Unternehmen wird über die abgewickelten Geschäfte Buch geführt. Die Art der Buchführung hängt von der Unternehmensform ab. Während Einzelunternehmer, eingetragener Kaufmann und die GbR nur zur einfachen Buchhaltung verpflichtet sind, müssen richtige Gesellschaften wie die OHG, KG und GmbH (auch die UG) doppelte Buchführung betreiben.

Die einfache Buchführung bezeichnet dabei aber nicht nur lediglich die Einnahme-Überschuss-Rechnung. Du musst gemäß GoBD Deine Transaktionen belegen können.

Wobei sie natürlich einfacher als die doppelten Buchführung ist, bei der Du häufig von Bilanzen sprichst.

Die Einnahme-Überschuss-Rechnung ist sehr simpel. Es reicht eine kurze Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben und das Ausrechnen eines Gewinnes bzw. Verlustes. Anhand der vorgenommenen Belegbuchungen.

Bei einer doppelten Buchführung, also einer Bilanz, muss jede Zahlung einzeln gebucht werden und am Ende des Jahres neben der Bilanz auch ein Inventar aufgestellt werden.

Das bedeutet in der Regel ein hoher Aufwand, da auch eine Inventur gemacht werden muss, welche Gegenstände und Produkte im Lager bzw. Geschäft vorhanden sind. Hier müssen neben den Verkaufsgütern auch Gegenstände wie PC’s, Drucker, Computerzubehör etc. berücksichtigt werden.

Aus diesem Grund hat sich eine Buchhaltungssoftware als nützlich erwiesen. Damit kannst Du Belege einfach und rechtssicher verarbeiten. Ich nutze dafür zum Beispiel Lexoffice. Wie sich die Cloudlösung macht, kannst Du in meinem Lexoffice Test nachlesen.

Fazit zur Selbständigkeit beim Bloggen

Selbstständigkeit ist in Deutschland kein Zuckerschlecken. Neben erhöhtem bürokratischen Aufwand musst Du Dich auch noch für die richtige Unternehmensform entscheiden und viele Dinge berücksichtigen, nicht nur die Rechtslage beim Bloggen.

Aus diesem Grund scheuen viele Menschen den Weg in die Selbständigkeit. Aber es ist nicht so schwer wie Du glaubst. Das Wichtigste ist die Wahl der passenden Unternehmensform.

Mit etwas Erfahrung, kannst Du in der Selbstständigkeit aufgehen. Ob Du dabei nun Freiberufler bist, ein Gewerbe betreibst oder die Kleingewerberegelung nutzt.

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