Die neue DSGVO, Cookie Hinweise

Datenschutz Grundverordnung 25.05.2018
Datenschutz Grundverordnung 25.05.2018, Änderungen?

Wer sich um seinen Blog und seine Pflichten als Webseitenbetreiber informiert, weiß dass sich bei der DSGVO bzw. den Cookie Hinweisen etwas getan hat. Seit geraumer Zeit ist es Pflicht die Besucher nicht nur auf die Verwendung von Cookies hinzuweisen. Stattdessen ist jetzt die Einwilligung vorher einzuholen. Ansonsten dürfen Cookies nicht geladen werden, zumindest nicht alle. Auf Details will ich im heutigen Artikel näher eingehen.

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Was hat sich konkret geändert?

Die Datenschutzgrundverordnung existiert ja bereits seit dem 25.05.2018. Darüber hatte ich euch bereits im obigen Artikel informiert. Die Frage ist also nun, was hat sich seitdem verändert? Rechtsprechung ist meistens sehr kurzlebig.

Entweder kommt es zu einer Grundsachenentscheidung beim größten Deutschen Gericht, dem BGH/OVG, oder aber die Bundesregierung ändert Gesetze ab. In diesem Fall hat sich die DSGVO gar nicht geändert. Diese regelt nämlich Cookies überhaupt nicht.

Es gibt allerdings eine EU-Cookie-Richtlinie, welche die Einwilligung vorsieht. Lustigerweise hat Deutschland diese gar nicht umgesetzt. Ich denke ein kleines Zitat von einer Webseite betreffend der Rechtsprechung bringt mehr Licht in die Sache:

Die neue Datenschutz Grundverordnung ab 25.05.2018
In einem Artikel hatte ich die DSGVO bereits thematisiert

Dafür gibt es den § 15 Abs.3 Telemediengesetz (TMG). Der besagt dass es ausreicht, den Nutzer zu unterrichten und auf ein Widerspruchsrecht hinzuweisen. Das kann in einem Cookie-Hinweis mit Link auf die Datenschutzerklärung erfolgen.  

Das deutsche Recht kennt aktuell trotz der EU Cookie Richtline also keine direkte Pflicht, die Nutzer in die Verwendung von Cookies einwilligen zu lassen.  

Um die Sache noch komplizierter zu machen: Die EU-Kommission hat erklärt, dass die Cookie Richtlinie in Deutschland eigentlich gar nicht umgesetzt werden muss, da die heutigen Regelungen in Deutschland die Vorgaben der Cookie-Richtlinie bereits erfüllen. Das klingt komisch, da die deutschen Regeln gerade keine Einwilligung (also den Klick auf „Ja, ich stimme zu“), sondern nur einen Hinweis auf das Widerspruchsrecht vorsehen. Es bleibt also ein gewisses Risiko, wenn Sie keinen Cookie Hinweis auf Ihrer Webseite anbieten.

Quelle: e-Recht24.de
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Cookie Einwilligung oder nur Hinweise?

Wie Du selbst erkennen kannst, ist das Thema ob es einer Einwilligung bedarf sehr umstritten. Die meisten Webseitenbetreiber werden es wohl wegen des EuGH Urteils eingebunden haben. Dort wurde entschieden, dass Betreiber einer Webseite immer für Datenschutz Verstöße verantwortlich sind. Außerdem wurde die Datenübertragung von Facebook Like Buttons und die Abmahnfähigkeit thematisiert. Zu guter Letzt beschloss der EuGH, dass Tracking Cookies einer Einwilligung bedürfen.

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Du siehst also im Context ist die Antwort auf die vorherige Einwilligung keine Ja oder Nein Antwort. Es kommt darauf an, wie man so schön sagt. Wer mehr über seine Besucher trackt oder gar Google Analytics benutzt, sollte definitiv die Einwilligung einholen, um entsprechende Cookies setzen zu dürfen. Wer allerdings nichts trackt und lediglich die internen Cookies zum Beispiel von WordPress setzt, kommt vielleicht mit einem Hinweis oder gänzlich ohne aus. Das musst Du im Einzelfall abwägen und ggfs. einen Rechtsanwalt konsultieren.

Ausführlich hat sich auch Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke mit dem EuGH Urteil zu den Cookies beschäftigt. Er gibt Dir viele Ratschläge auf seiner Seite und zeigt wss es zu beachten gilt.

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Wie holst Du die Cookie Einwilligung ein?

Eigentlich ist das sogenannte Opt-In Verfahren nicht schwer. Wird Deine Seite besucht erfolgt eine Abfrage, ob der Verwendung von Cookies zugestimmt wird. Diese kann der Besucher mit Ja oder Nein beantworten.

Erst wenn er Ja klickt, sollte Deine Seite Cookies erstellen. Klickt der Besucher nein, solltest Du die Inhalte ohne Cookies bereitstellen. Das kann aber bei einigen Plugins bei WordPress zu Beeinträchtigungen führen. Zumal es nicht sonderlich viele kostenlose Möglichkeiten gibt.

Ich selbst habe mich hier im Blog für das Opt-In Verfahren entschieden, da ich die Besucherzahlen auswerten möchte. Allerdings nutze ich kein Analytics, da ich die Daten gern selbst betreue. Diese werden auf meinem Server gespeichert, nicht in Übersee. Dennoch will ich mich nicht abmahnfähig machen. Wie hast Du die Cookie Einwilligung auf Deiner Webseite geregelt?

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