Bloggen – Gewerbe? Welche Unternehmensform?

Mit dem Bloggen Geld zu verdienen ist der größte Wunsch eines Webseitenbetreiber. Doch was sagt Vater Staat dazu? Muss sich ein Blogger gewerblich anmelden? Und was dann, brauch man eine Firma und welche Unternehmensform sollte gewählt werden? Das sind die Frage, die ich mit diesem Artikel grundsätzlich beantworten möchte. Alles weitere werden wir dann sehen.

Kann ich als Privatperson Bloggen?

Generell spricht Nichts dagegen als Privatperson einen Blog zu betreiben. Solange dieser auch keine finanziellen Vorteile abwirft, dürfte es die Ämter wenig interessieren, was man macht.

Anders sieht es allerdings aus, wenn ein Umsatz erzielt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Gewinn nur 1 Euro beträgt oder 1000 Euro. Denn mit dem Umsatz rückt der sogenannte Gewinnerzielungsgedanke in den Vordergrund.

Muss ein Gewerbe angemeldet werden?

Das Gewerbeamt bezieht sich grundsätzlich immer auf den zuvor genannten Gewinnerzielungsgedanken. Wenn dieser vorhanden ist, muss auch ein Gewerbe angemeldet werden. Hierbei meldet der Betreiber des Blogs bei dem Gewerbeamt seiner Stadtverwaltung als Privatperson ein Gewerbe an. Das Gewerbeamt will vom Betreiber, den Namen der Person, eventuelle Rechtsformen und Eintragungen beim Registergericht und den Gegenstand des Gewerbes angegeben wissen.

Insofern muss man sich im Voraus bereits im Klaren darübersein, welche Unternehmensform gewählt werden soll.

Welche Unternehmensformen gibt es?

Das Handelsrecht gibt eine Vielzahl von möglichen Unternehmensformen vor, zwingt den Eigentümer aber nicht in eine solche Form hinein. Dennoch sollte man sich vorab genaustens informieren, denn es gibt nicht nur Vorschriften über das Startkapital, den Vertrag, die Anzahl der Mitglieder, sondern auch weitergehende Vorschriften zur Buchhaltung. Und je komplizierter die Unternehmensform strukturiert ist, desto detaillierter muss auch die Buchhaltung durchgeführt werden.

Klar kann man diese Aufgaben an einen Steuerberater weitergeben. Das kostet allerdings auch zusätzliches Geld, zumal bei einigen Juristischen Gruppierungen auch noch obendrein Vorsteuern abzuführen sind. Ihr merkt also, dass eine solche Entscheidung nicht von Heute auf Morgen übers Knie gebrochen werden sollte. Nachfolgend möchte ich euch einen kurzen Einblick in die gängigsten Rechtsformen geben. So könnt Ihr Euch ein Bild davon machen, was die Unterschiede sind und welche Form welche Vorteile bietet. Am Ende solltet Ihr dadurch eine passende Unternehmensform für euren Blog gefunden haben.

Einzelunternehmen

Ich denke das Einzelunternehmen ist in Deutschland die wohl meist genutzte Unternehmensform. Im Prinzip lässt sich darüber sagen, dass der Eigentümer in diesem Fall als Privatperson handelt und eben auch als solche in Haftung genommen werden kann. Nachteilig wäre aufzuführen, dass eine Privatperson so nicht nur mit dem eigenen Vermögen, sondern auch mit den Vermögenswerten des Ehepartners in Haftung genommen werden kann.

Das heißt auf „Deutsch“, dass im Falle einer höheren Forderung, die durch die Tätigkeit entstanden ist, auch der Ehepartner als Schuldner in Regress genommen werden kann. Gerade bei Schadenersatzforderungen sind Summen im hohen 5-stelligen Bereich schnell erreicht. Als Blogger sollte man sich, wenn man als Privatperson handelt, darum sehr genau ansehen, welche rechtlichen Risiken man eingehen kann.

Und so weit her geholt ist das Thema gar nicht. Es reicht schon, wenn man sich eines Bildes bei Google bedient, ohne den Urheber nach der Nutzung gefragt zu haben. (Und nicht immer ist die Seite, die es veröffentlicht hat, auch der Urheber des Bildes!) So können schnell immense Summen auf einen Laien zukommen, die zum Insolvenzverfahren führen können, aber nicht müssen.

Aber das Einzelunternehmen hat auch viele, große Vorteile. Man ist Niemanden Rechenschaft schuldig und kann Entscheidungen hinsichtlich des Geschäftsprozesses schneller treffen. Dadurch ist das Unternehmen sehr flexibel und vielseitig gegenüber den Kunden aufgestellt. Es gibt keinen minimalen Betrag, der als Startkapital eingebracht werden muss, um die Gründung wirksam werden zu lassen. Weiterhin ist größtenteils keine Eintragung in ein Register notwendig.

Eingetragener Kaufmann

Die Privatperson kann allerdings auch als sogenannter eingetragener Kaufmann handeln und somit muss die Firma (Der Name unter dem man gewerblich auftritt.) die Erweiterung e. K. erhalten, sodass jeder sofort erkennt, dass man ein eingetragener Kaufmann ist.

Gemäß §§ 1, 2 HGB wird der Kaufmann unterschieden in Istkaufmann, der schon im Sinne des Gesetzes einer ist (Handelsgewerbe), und dem Kannkaufmann, der zwar berechtigt aber nicht verpflichtet ist sich eintragen zu lassen. Hierzu kommt es darauf an, ob ein Gewerbebetrieb in kaufmännischer Weise eingerichtet ist, wobei der Unternehmer dann zur Buchführung verpflichtet ist.

Gesellschaft bürgerlichen Rechtes (GbR)

Die GbR dient zur gemeinsamen Erfüllung eines gemeinsamen Zweckes und wird von mehreren Personen geschlossen. Es bedarf keinem Gesellschaftsvertrag, dieser kann oft auch schon mündlich angenommen werden. Das beste Beispiel für solche Gesellschaften sind Fahrgemeinschaften zur Arbeitsstätte. Diese existieren, aber in der Regel gibt es keine Verträge zwischen den Beteiligten, die als Gesellschafter gehandelt werden.

In einer GbR haften die „Gesellschafter“ ähnlich wie bei einem Einzelunternehmen mit den privaten Vermögenswerten.

Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Sowohl die offene Handelsgesellschaft, als auch die Kommanditgesellschaft wird wohl für die meisten Blogger nicht in Frage kommen, da es sich hierbei um eine Firmierung handelt, die ein Handelsgewerbe voraussetzt. Man müsste also insofern mit irgendwelchen Gütern Handel betreiben.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, in Fachkreisen auch GmbH genannt, kann zu jedem erdenklichem Zwecke durch eine oder mehrere Personen eingerichtet werden. Dazu bedarf es allerdings einem Gesellschaftsvertrag, der notariell beurkundet werden muss. Es muss als Stammkapital zur Eintragung hin mindestens 25.000 Euro eingeführt werden. Zwar ist es notwendig ein sehr hohes Kapital mit in die Firma einzubringen. Das hat allerdings später den Vorteil, dass jeder Gesellschafter nur im Werte seiner Einlagen zur Haftung gezogen werden kann. Das private Vermögen der Gesellschafter oder dessen Ehepartners ist für Gläubiger unantastbar.

Aufgrund der Gesellschaftsform muss die Firma dann allerdings einen Geschäftsführer ernennen und ist dazu verpflichtet doppelte Buchführung zu nutzen. Das ist im Gegensatz zum Einzelunternehmen ein größerer Aufwand.

Unternehmergesellschaft (UG)

Eine Unterform der GmbH ist die Unternehmergesellschaft, auch UG genannt. Diese kommt zum Einsatz, wenn die Mindesteinlage von 25.000 Euro nicht aufgebracht werden kann. Es ist dabei eine gesetzliche Mindestrücklage pro Jahr zu bilden, um später die UG in eine GmbH umwandeln zu können. Das Ziel ist somit die 25.000 Euro durch den Gewinn zu hinterlegen, um die Voraussetzungen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu erfüllen. Die entsprechenden Vorschriften findet man im GmbH Gesetz.

Wie man also sehen kann, gibt es eine Hand voll Unternehmensformen, die in Frage kommen. Jetzt ist es an euch, die richtige für euer Vorhaben auszuwählen.

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2 Kommentare zu „Bloggen – Gewerbe? Welche Unternehmensform?“

  1. Herzlichen Dank für Ihren Artikel zum Thema Unternehmensformen. Meine Tochter fragte mich vor Kurzem, wie man eine GmbH gründen kann. Ich werde ihr weiterleiten, dass es dazu einem Gesellschaftsvertrag bedarf, welcher notariell beurkundet werden muss und als Stammkapital zur Eintragung hin mindestens 25.000 Euro eingeführt werden müssen.

    1. Hallo Daniel,

      freut mich sehr, dass der Artikel Dir gefällt. Schau gern öfter im Blog rein, ich schreibe öfter über Startups / Unternehmensthemen.

      Viele Grüße
      Ronny

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