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Rechnungen, Steuererklärung & mehr
Das Nebengewerbe zu versteuern stellt die meisten Selbstständigen vor eine Herausforderung. Im Grunde ist das gar nicht so schwer, zumindest als Kleingewerbetreibender. Im Dschungel der deutschen Bürokratie erwarten Dich jedoch einige Fallen. Zumal sich die Rechtslage schnell verändern kann. Auf Blog als Nebenjob habe ich das Thema Steuererklärung in Verbindung mit einem Nebengewerbe bisher nicht aufgegriffen. Zumindest nicht umfassend. Dafür aber andere, wie den Minijob oder einen Blogbeitrag im Ranking zu verbessern. Das soll sich mit diesem Artikel ändern. Ich werde Dir zeigen, wie Du ein Nebengewerbe korrekt versteuern kannst. Ob im Rahmen eines Unternehmens oder als Kleingewerbetreibender.
Was ist ein Nebengewerbe?
Wir Deutschen haben ein Grundrecht auf freie Wahl der Arbeitstätigkeit. Dieses Berufswahlrecht wird im Artikel 12 des Grundgesetzes geregelt. Das bedeutet wir können grundsätzlich angestellt sein, eine Selbständigkeit ausüber oder gar mehreren Berufen (parallel) nachgehen. Das ist der Grund warum viele Deutsche einen Nebenjob haben, sich ein paar Euro dazu verdienen. In Deutschland hatten im Jahr 2019 immerhin über 4 Millionen Menschen eine zweite Beschäftigung, Quelle: Statista.
Sofern Du für einen Nebenjob bei einer Firma angstellt bist, musst Du in der Regel Nichts weiter veranlassen. Du bist Arbeitnehmer und Dein Arbeitgeber regelt den ganzen Bürokram für Dich. Es gibt allerdings viele Tätigkeiten, die ein Gewerbe verlangen. Insbesondere wenn Du selbständig tätig bist. Wenn das Deinen Hauptberuf nicht überwiegt, handelt es sich um ein Nebengewerbe.
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Eine Unterform ist das sogenannte Kleingewerbe. Wer nur geringfügige Einnahmen pro Jahr erzielt, hat die Möglichkeit ein Kleingewerbe anzumelden. Jedoch ist das Kleingewerbe natürlichen Personen und der Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GBR) vorbehalten. Der Umsatz (NICHT Gewinn) darf 22.000 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Dafür musst Du als Kleingewerbetreibender keine Mehrwertsteuer abführen. Außerdem kannst Du auf eine doppelte Buchführung verzichten und stattdessen lediglich die einfache Buchführung vornehmen sowie eine Einnahmeüberschussrechnung in der Steuererklärung nutzen. Eine Ausnahme sind die sogenannten Freiberufler. Mit besonderen Qualifikationen kannst Du als Freiberufler tätig sein, bist aber nicht gewerbepflichtig.
Wenn Du mehr zur Arbeit sowie Freiberuflern, Firmierungen und dem Gewerbe erfahren willst, empfehle ich Dir meine Beiträge zur Selbständigkeit und Nebenjob im Homeoffice.
Nebengewerbe versteuern – So geht es richtig
Bevor ich Dir erkläre wie Du ein Nebengewerbe versteuern musst, möchte ich noch kurz auf einige grundsätzliche Faktoren eingehen. Diese gelten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen. Egal ob Du als natürliche Person handelst, als Kaufmann oder eine Firma leitest.
Steuernummer
Um offizielle Rechnungen schreiben zu können, brauchst Du zwingend eine Steuernummer. Diese gehört auf jede Deiner erstellten Rechnungen. Nicht um den Kunden zu überzeugen. Der Gesetzgeber verlangt das von Einzelpersonen sowie Unternehmen gleichermaßen. Im Grunde soll es die Verbraucher schützen. Betrüger werden wohl kaum die eigene Steuernummer angeben. Wer ein Kleingewerbe betreibt oder im eigenen Namen handelt, kann seine private Steuernummer verwenden. Andere Gewerbeformen bzw. Firmierungen müssen hingegen eine eigene Nummer beim Finanzamt beantragen. Das ist mittlerweile bequem online über das Elster Portal möglich.
Rechnungen schreiben
Wenn Du im Rahmen eines Gewerbes Geld verdienen willst, wirst Du in der Regel Rechnungen erstellen (müssen). Diese kannst Du nicht beliebig gestalten. Die Inhalte von Rechnungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Ich möchte das Rad hier nicht neu erfinden. In einem älteren Beitrag habe ich dazu bereits etwas geschrieben, das ich nachfolgend zitieren will.
Neben dem Namen und der Anschrift des Auftraggebers, müssen Deine Steuernummer, die Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum in Deine Rechnung hinein. Diese sollte im Übrigen auch als Rechnung bezeichnet werden. Außerdem sollte noch eine Beschreibung der verkauften Ware / der verkauften Dienstleistung und der Preis in die Rechnung.
Zu beachten ist außerdem, dass Rechnungen als PDF gespeichert werden müssen, da PDFs nicht nachträglich bearbeitet werden können. Die Rechnungsnummer darf nicht mehrmals vergeben sein und kann aufsteigend pro Jahrgang oder generell aufsteigend vergeben werden. Im zweiten Fall würdest Du als Nummer zum Beispiel 4, 5, 6 etc. nutzen. Nach einem Jahreswechsel fängst Du aber nicht von vorn an, sondern zählst einfach mit 7, 8 etc. weiter.
Im ersten Fall fügst Du einen Jahrgang hinzu, zum Beispiel 5/2018. Wechselt das Kalenderjahr, dann fängst Du wieder bei 1 an, sprich im nächsten Jahr dann bei 1/2019. Weitere Informationen findest Du zum Beispiel bei den Industrie und Handelskammern. Die IHK in Stuttgart hat dazu nützliche Hinweise veröffentlicht: Regeln für die Rechnungserstellung.
Quelle: Blog Buchhaltung / Rechnungswesen
Übrigens kann eine Buchhaltungssoftware Dich dabei gut unterstützen. Mittlerweile gibt es diese auch als Cloudlösung. Seit geraumer Zeit nutze ich dafür Lexoffice. Schau doch mal in meinen Lexoffice Test. Dort siehst Du was sie Software alles kann. Und wie Sie Dich beim Nebengewerbe versteuern unterstützt.
Einkommenssteuer, Umsatzsteuer & Co.
Am Anfang meiner Blogger Karriere war ich immer etwas verwirrt. Als ich mein Nebengewerbe versteuern wollte, bekam ich einen Brief vom Finanzamt. Ich wurde nicht nur zur Einkommenssteuer aufgefordert. Es fielen auch Begriffe wie Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Lohnsteuer. Denn das Finanzamt geht bei einem Gewerbe davon aus, dass Du Angestellte beschäftigen könntest. Ich musste also einige Briefe schreiben und erklären, dass ich alleine tätig bin. Daraufhin war ich von der Übermittlung befreit.
Später hat sich das dann eingespielt. Doch was sind eigentlich die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer und wer muss diese an das Finanzamt abführen? Die Gewerbesteuer richtet sich an Personengruppen / Unternehmen die in § 15 Einkommenssteuergesetz genannt sind. Dazu zählen nicht nur Existenzgründer (Selbständige), sondern auch Personen mit einem Gewinnerzielungsgedanken sowie einige Unternehmensformen. Blogger können dazu verpflichtet sein, müssen es aber nicht, da die Finanzämter hier seit einigen Jahren auch einen freien Beruf akzeptieren. Mehr zu diesem Thema habe ich in einem Artikel über die Selbständigkeit geschrieben.
Die Umsatzsteuer ist umgangssprachlich als Mehrwertsteuer bekannt. Die meisten Unternehmen sind dazu verpflichtet diese an das Finanzamt abzuführen, teilweise sogar im Voraus. Wer ein Nebengewerbe als Kleingewerbe betreibt, kann jedoch davon befreit sein. Gemäß § 19 UStG ist ein Kleingewerbetreibender von der Abführung befreit. Warum? Weil er nicht so viel verdient, dass das Finanzamt einen großen Betrag erhalten würde. Was allerdings nicht heißt, dass keine Steuern gezahlt werden müssen!
Die Steuererklärung: Das Nebengewerbe korrekt versteuern
Je nach Art und Weise bist Du verpflichtet Dein Nebengewerbe auf unterschiedliche Weise zu versteuern. Während Personen welche ein weiteres Angestellten-Verhältnis inne haben in der Steuererklärung fast Nichts angeben müssen, können einige Unternehmensformen verpflichtet sein umfangreiche Unterlagen einzureichen. Fast Nichts heißt in diesem Fall einfach nur den zusätzlichen Verdienst sowie die erbrachten Lohnsteuerleistungen, welche vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt wurden. Die umfangreichen Unterlagen sind in der oben bereits genannten doppelten Buchführung begründet, die zur Abgabe von Bilanzen verpflichtet. Ein Kleingewerbe hingegen kann mit einer einfachen Einnahme-Überschuss-Rechnung in der eigenen Einkommenssteuer abgerechnet werden. Die Finanzämter stellen Dir hierfür ein entsprechendes Formular zur Verfügung (Anlage EÜR).
Dort musst Du lediglich einige Beträge eintragen. Das Finanzamt rechnet den Gewinn dann zu Deiner Steuerschuld hinzu und verrechnet diesen mit Deiner normalen Einkommenssteuer. Zudem wird Dein Gewinn weitergeleitet und die für Dich zuständige Kammer tritt wegen der Gewerbesteuer an Dich heran. Ich habe für Dich noch ein paar Ausfüllhinweise für das Jahr 2019 im Netz gefunden. Dort wird genau erklärt welche Zeile mit welchen Informationen befüllt werden sollten. Nochmal: Die Befreiung von der Doppelten Buchführung, bedeutet nicht, dass Du gar keine Buchführung vornehmen muss. Auch Kleingewerbetreibende müssen ihre Belege mit der einfachen Buchführung erfassen. Damit das Finanzamt das nachvollziehen kann.
Fazit
Im Grunde ist das Versteuern eines Nebengewerbes nicht so schwer wie Du vermutest. Ich betreibe mein Gewerbe jetzt schon etliche Jahre. Aufgrund der geringe Höhe der Gewinne reichte mir bisher immer eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR). An dieser Stelle ein dezenter Hinweis. Die EÜR befreit Dich natürlich nicht von ordnungsgemäßer Buchführung (GoDB), die Du auch als Kleingewerbetreibender zumindest in einfacher Form durchführen musst.
Diese ist schnell erstellt und eigentlich nichts Anderes als eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben. Das Finanzamt hat den Prozess zur Abgabe der Steuererklärung wesentlich vereinfacht. Daher müssen kaum noch Unterlagen eingereicht werden. Im Zweifelsfall wirst Du vom zuständigen Finanzamt kontaktiert und zur Einreichung besonderer Unterlagen aufgefordert. Was allerdings bei einem Kleingewerbe äußerst selten vorkommt, sofern die Gewinne sich im Rahmen halten und die Erklärung keine groben Auffälligkeiten vorweist.
Hallo Ronny,
Danke für deine informative Seite.
Ich habe mich in letzter Zeit mit dem Gedanken, zur Bloggerin zu werden.
Es fehlt mir leider an Mut. Ich gehe stark auf die 60 zu, und bin mit den, für mich neuen Bezeichnungen, welche meist in englisch sind, sehr schwer zu verstehen. Der Anfang für mich wäre wohl eine Webseite zu erstellen. Da fangen meine bedenken schon an. – Schade eigentlich. Ich dachte das wäre alle etwas unkomplizierter, denn eigentlich wollte ich als bald loslegen.
Grüße von Sabine
Hallo Sabine,
das ist am Anfang etwas kompliziert. Du musst Dich natürlich etwas reinfuchsen und Dich belesen.
Schau mal in mein WordPress Tutorial hier im Blog. Da ist eine Anleitung Schritt für Schritt wie Du WordPress zum Laufen bekommst.
LG
Ronny
Hallo Ronny,
danke für den hilfreichen Artikel. Ich betreibe zwei Affiliate-Seiten und bei mir steht nun erstmals eine Steuererklärung an, bei der ich einen Gewinn angeben kann. Bei der letzten hatte ich noch einen Verlust bzw. auch noch keine einnahmen…Was mir noch nicht so ganz klar ist, wie und wo ich die Auszahlungen vom Amazon-Partnernetzwerk angebe und was es mit dieser fiktiven Rechnung, die man für die eigenen Unterlagen erstellt auf sich hat. Wäre super, wenn du hierzu noch etwas Licht ins Dunkel bringen könntest.
Liebe Grüße
Lisa
Hallo Lisa,
das kommt darauf an wie Du aufgestellt bist. Bei einem Nebengewerbe ist die Einnahme Überschuss Rechnung ja Nichts anderes als eine Gegenüberstellung.
Da brauchst Du die einzelnen Positionen nicht weiter ausführen, zumindest nicht gegenüber dem Finanzamt. Intern empfiehlt es sich natürlich wegen der Übersichtlichkeit.
Also sagen wir zum Beispiel Du willst Dein Nebengewerbe versteuern und hast folgende Positionen:
Einnahmen aus Partnerprogrammen 500 Euro
Einnahmen aus AdSense 250 Euro
Einnahmen bezahlte Artikel 750 Euro
Ausgaben Webserver 120 Euro
Ausgaben Werbung 350 Euro
Ausgaben Kontoführung 30 Euro
Jetzt rechnest Du im Prinzip nur zusammen.
Einnahmen = 1.500 Euro
Ausgaben = 500 Euro
Gewinn = 1.000 Euro
Die Einnahmen gibst Du in der Maske EUR in der entsprechenden Zeile an. Das gleiche für die Ausgaben.
Wenn Du KEIN Kleingewerbe hast wird es schwieriger. Dann solltest Du ggfs. einen Steuerberater konsultieren.
VG
Ronny
Hallo Ronny,
danke für deine Rückmeldung. Das hört sich ja eigentlich ganz einfach an :-) Und, ich habe ein Kleingewerbe….
Viele Grüße
Lisa
Hallo Lisa,
schau mal ich habe im Beitrag noch Ausfüllhinweise verlinkt für die Steuererklärung 2019. Da steht nochmal detailliert in welche Zeile was gehört.
Aber im Grunde musst Du nur zwei Zeilen befüllen, sofern Du Nichts außergewöhnliches betrieben hast.
VG
Ronny
Lieber Ronny,
danke für deine Blogeinträge! Du hast interessante und wirklich wichtige Themen angesprochen, die vielen Lesern weiterhelfen. Beim Lesen deiner Einträge habe ich jedoch bedauerlicherweise einige Rechtschreib- und Grammatikfehler entdeckt, die nicht gravierend sind und das Lesen deiner Einträge absolut nicht erschweren. Dennoch fallen diese auf. Daher mein Vorschlag: Ich könnte dir anbieten, deine Texte Korrektur zu lesen, sodass sich deine Sätze schön und flüssig lesen lassen können, so, wie du es gerne hättest. Was hältst du davon? Ich freue mich auf deinen Kommentar.
P.S.: Ja, ich bin Deutschlehrerin ;)
LG Kuli
Hallo Kuli,
danke für den Hinweis und das Angebot.
Ich muss leider ablehnen. Wie Du schreibst, sind es Fehler die das Lesen nicht erschweren.
Diese passieren mal, insbesondere bei längeren Texten. Meiner Meinung nach nehmen mir meine Leser das nicht krumm.
VG
Ronny