Die Rechtslage beim Bloggen

Wer einen eigenen Blog betreibt und dabei einen Gewinnerzielungsgedanken hegt (was durch höchste Rechtsprechung bereits mit einem einzigen Werbebanner bejaht wird), der sollte sich auch mit der Rechtslage beim Bloggen genaustens beschäftigen.

Ansonsten drohen teure Abmahnungen oder gar Gerichtsverhandlungen. Unwissenheit schützt in Deutschland nicht vor Strafe!

Informiere Dich daher umfassend, um Dich davor zu schützen abgemahnt zu werden.

Bitte habe Verständnis dafür, dass ich kein Rechtsanwalt bin. Ich versuche lediglich Tipps und Tricks zur Rechtslage beim Bloggen zu geben. Wenn Du eine fundierte Meinung haben möchtest, solltest Du unbedingt einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Was ist ein Gewinnerzielungsgedanke?

Wikipedia definiert den Gewinnerzielungsgedanken wie folgt:

Gewinnerzielungsabsicht ist das Ziel, mit einem Unternehmen Gewinn zu erwirtschaften. Der Begriff findet im Privat-und im Steuerrecht Verwendung. Er hat Bedeutung für die Kaufmannseigenschaft im deutschen Handelsrecht, den Gewerbebegriff und für die Besteuerung von Einkünften.

Beweisanzeichen für das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht ist eine Betriebsführung, bei der der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung dazu geeignet und bestimmt ist, auf Dauer Gewinn zu erzielen. Dies erfordert eine in die Zukunft gerichtete langfristige Beurteilung, wofür die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums wichtige Anhaltspunkte bieten können.

Wer also dauerhaft Gewinne erzielen möchte, muss sich diese Absicht anschreiben lassen.

In diesem Fall gibt es eine Gewinnerzielungsabsicht, welche Dich auch als Blogger dazu verpflichtet ein Reihe von rechtlichen Aspekten beim Bloggen zu beachten.

Die Rechtslage beim Bloggen – Worauf solltest Du achten?

Der Domainname

Die Schwierigkeit der Rechtslage beim Bloggen kann schon bei der Auswahl der Domain, also der Internetadresse eintreten.

Es ist nicht leicht einen kreativen Namen zu finden, der auch noch gut gefunden werden kann.

Erschwerend kommt hinzu, dass Du bei der Namensfindung auch noch das Markenrecht im Auge behalten musst.

Es ist nicht erlaubt eine geschützte Marke zu nutzen, solange Du keine Einwilligung vom Inhaber hast, auch nicht in abgewandelter Form.

Du kannst zum Beispiel keine Domain namens Adidas-Fussball-Community.de registrieren. Das wäre ein Verstoß gegen das Urheberrecht bzw. Markenrecht.

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Gewerbe ja oder nein?

Direkt an die Gewinnerzielungsabsicht schließt sich die Frage über die Ausübung eines Gewerbes an.

Wird der Gewinnerzielungsgedanke bejaht, wirst Du auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden müssen.

Sofern Du nicht als Freiberufler agierst. Mehr zu diesem Thema habe ich bereits in einem Artikel zur Selbständigkeit geschrieben.

Die Anmeldung des Gewerbes kannst Du ganz bequem bei Deinem Gewerbeamt Deines Wohnortes vornehmen.

Angegeben werden müssen der Name, welche Tätigkeiten Du ausübst, unter welcher Adresse das geschieht und in welcher Unternehmensform Du tätig bist.

Bevor Du den Antrag abgibst, solltest Du Dir Gedanken gemacht haben.

Das sage ich aus eigener Erfahrung, denn Änderungen am Tätigkeitsfeld beim Gewerbeamt kosten Dich Gebühren.

Das gleiche gilt im Übrigen für Anmeldung und Abmeldung eines Gewerbes. Wenn Du Deinen Wohnort wechselst, musst Du – sofern keine Geschäftsräume vorhanden sind – eine Abmeldung beim alten Gewerbeamt und eine Anmeldung beim neuen Gewerbeamt vornehmen.

Welche Unternehmensform solltest Du wählen?

Es gibt unzählige Unternehmensformen mit entsprechenden Vor- bzw. Nachteilen. Die Rechtslage bei den verschiedenen Unternehmensformen ist eigentlich im Kern die selbe.

Es gibt hier und da ein paar Ausnahmen bzw. etwas andere Vorschriften hinsichtlich der Angaben im Impressum, der Einlagen und der Buchführung.

Bitte entscheide Dich nicht sofort und lass Dir Dein Vorhaben genau durch den Kopf gehen.

Auch wenn es als Blogger meistens auf ein Kleingewerbe nach § 19 UStG hinausläuft (zumindest am Anfang oder in einem Nebenjob), macht es Sinn sich die einzelnen Unternehmensformen mal genauer anzusehen.

Ich glaube in der Bloggerszene ist die Einzelperson die meist verbreitete Form. Ab einem gewissen Einkommen im Monat macht es eventuell auch Sinn die Unternehmensform zu wechseln, um sich auch rechtlich zu schützen.

Denn eine Firma bietet Dir nicht nur mehr Aufwand in der Ausübung des Betriebes, sondern auch den Vorteil, dass Du die Haftung auf einen gewissen Anteil beschränken kannst (Zum Beispiel wenn Dir Fehler unterlaufen und Du verklagt wirst etc.).

Das Impressum

Auch beim Impressum ist es wieder eine Frage des Gewinnerzielungsgedanken. Sobald ein Webseitenbetreiber Gewinne erzielen möchte, ist er auch in der Verpflichtung ein Impressum zur Verfügung zu stellen.

Reine privaten Webseiten hingegen müssen kein Impressum führen.

Das sagt zumindest das Telemediengesetz (vgl. auch Wikipedia zu Impressumspflicht) in Deutschland.

Dennoch solltest Du die entsprechende Rechtslage beim Bloggen kennen, um nicht in teure Abmahnkosten zu tappen, die Du Dir mit etwas Arbeit hättest ersparen können.

Was gehört in das Impressum hinein, sofern Du dazu verpflichtet bist ein Impressum zur Verfügung zu stellen?

Das hängt wieder von Deiner Unternehmensform ab. Das Telemediengesetz sagt dazu aus, dass Du neben einer elektronischen Kontaktadresse (E-Mail-Adresse) auch ein Kontaktformular anbieten musst.

Daneben muss das Impressum eine ladungsfähige Anschrift vorweisen und die Person, welche für den Inhalt der Seite verantwortlich ist.

Bei gewissen Unternehmensformen müssen zusätzlich noch Registernummern oder Aufsichtspersonen hinterlegt werden.

Wichtig ist ebenfalls, dass das Impressum vom Besucher mit einem Klick erreichbar sein muss.

Das heißt dieses sollte im Kopf- oder Fussbereich auf allen Unterseiten verlinkt werden.

Es genügt nicht eine Unterseite zu erstellen und dort das Impressum zu verlinken.

Dann würde es nicht mit einem Klick erreichbar sein und Anwälte könnten Dich dafür abmahnen.

Rechtslage beim Bloggen
Rechtslage beim Bloggen

Die Datenschutzerklärung

Die Rechtslage beim Bloggen umfasst natürlich auch die neue Datenschutzerklärung, welche ab dem 25.05.2018 auf allen Webseiten hinterlegt sein muss.

Der Reiter für die Datenschutzerklärung muss genau wie das Impressum auf allen Seiten erreichbar sein, mit einem einzigen Klick.

Bitte nimm den Datenschutz nicht auf die leichte Schulter. Es kostet viel Zeit sich in dieses Thema einzuarbeiten und Vorbereitungen zu treffen.

Aber die EU hat angekündigt zeitnah Strafen gegen Verstöße gegen das neue Gesetz verhängen zu wollen. Ich nehme an, dass gerade auch die kleineren Unternehmen kontrolliert werden.

Es ist daher notwenig hier gut vorbereitet zu sein. Ansonsten drohen empfindliche Strafen bis hin zu 4% des Jahresgewinnes eines Unternehmens.

Personenbezogene Daten verarbeiten

Der Datenschutz reicht jedoch noch weiter als bis zur Datenschutzerklärung. Mit personenbezogenen Daten musst Du ab sofort sensibel umgehen.

Wenn Du Cookies speicherst musst Du sogar vorher die Einwilligung des Besuchers einholen. Mehr zu diesem Thema habe ich in meinem WordPress Tutorial im Datenschutz Kapitel geschrieben.

Es dürfen keine sensiblen Daten als Klartext in eine Datenbank geschrieben werden. Es ist darauf zu achten, dass wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, der Besucher einen entsprechenden Hinweis erhält.

IP Adresse müssen anonymisiert gespeichert werden, damit diese keine Rückschlüsse auf Personen zulassen.

Rückwirkend müssen natürlich auch alte Datenbanken datenschutzkonform sein. Das heißt, wenn Du alte Daten gespeichert hast, zum Beispiel IP Adressen im Klartext, dann müssen diese unbedingt gelöscht werden.

Bitte beachte auch im Einsatz von WordPress, dass die Plugins nicht alle DSGVO konform sein müssen. Dies solltest Du unbedingt prüfen. Denn wenn ein Autor eines Plugins über Deinen Blog Daten sammelt und verkauft, bist Du die Person, welche zumindest mithaftet.

Daneben muss jeder Webseitenbetreiber ein Verzeichnis über die Verarbeitungstätigkeiten führen.

Zu diesem Personenkreis zählen auch Blogger. Ein entsprechendes Muster kannst Du zum Beispiel kostenlos bei der Firma Active Mind AG finden: Muster Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.

Zusätzlich zu diesen Dingen musst Du Datenverluste oder Angriffe einer Aufsichtsstelle melden und die letzten Daten schnellstmöglich wiederherstellen.

Wer einen Webhoster nutzt, muss mit diesem außerdem noch einen Datenverarbeitungsvertrag eingehen.

Die meisten Hoster wissen das und haben bereits reagiert. Bei meinem konnte ich das bequem online erledigen.

Richtig Zitieren

Die Rechtslage beim Bloggen ist sehr kompliziert und Du musst viele Dinge beachten. Auch das richtige Zitieren ist Etwas das gelernt sein sollte.

Du darfst nicht einfach irgendwas Zitieren. Es gibt gewisse Regeln, welche eingehalten werden müssen, um rechtssicher zu Zitieren.

Unter Anderem ist es nicht zulässig des Zitierens wegen zu Zitieren. Entweder muss das Zitat Deinen Text ergänzen oder aber Du musst später den Inhalt des Zitates ergänzen.

Als Faustregel zur Länge des Zitates kann man sich gut merken, nicht länger als 1/3 des fremden Textes und auch nicht länger als 1/3 des eigenen Textes.

Ganz wichtig beim Zitieren ist auch, dass Du Zitate möglichst nicht verändern solltest. Diese unterliegen dem Urheberrecht. Wenn Du Veränderungen einbauen musst, dann sind diese zu Kennzeichnen.

Im Übrigen bist Du immer verpflichtet den Autor und die Quelle des Zitates zu nennen. Noch mehr Informationen findest Du in meinem Blog Beitrag Richtig Zitieren.

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Bilder und Quellenangaben

Das Bilder aus der Google Suche oder von anderen Webseiten nicht einfach kopiert werden dürfen, müsste mittlerweile Jedem bewusst sein.

Dennoch möchte ich auch hinsichtlich der Verwendung von Bildern etwas zur Rechtslage beim Bloggen aufführen.

Jedes Bild unterliegt dem Urheberrecht, unabhängig von den dargestellten Personen, die der Urheber um Genehmigung bitten muss.

Wenn Du solche geschützten Werke auf Deinen Seiten veröffentlichst, musst Du vorab die Einwilligung des Urhebers einholen. Sofern dieser zustimmt, müssen entsprechende Quellenangaben gemacht werden.

Es gibt theoretisch Bildquellen ohne Nachweispflicht

Heute hat sich das Bloggen etwas verändert. Es ist (theoretisch) nicht mehr notwendig jeden Urheber zu kontaktieren, wenn Du für Deine Bilder die richtige Quelle hast. Es gibt eine einfachere und bequeme Methode.

Ich nutze Pixabay als Quelle meiner Bilder. Die meisten Dort veröffentlichten Werke unterliegen der Creative Commons CC0 Lizenz und bedürfen keinen Quellennachweis mehr. Du musst aber bei jedem Bild im Detail gucken, ob es unter dieser Lizenz steht. Pixabay macht bei jedem Bild entsprechende Angaben.

Im Prinzip musst Du Dir das so vorstellen, dass jeder Urheber mit dem Upload eines Bildes die Bedingungen von Pixabay akzeptiert und damit die Rechte am Werk abtritt. Eine schöne Sache für jeden Blogger, wie ich finde.

VORSICHT: Das Problem an CC0 Lizenzen sind User welche Bilder hochladen, aber gar nicht die Lizenzen besitzen. Dann könnte Dich der Urheber dennoch in Regress nehmen. Das schreibe ich, da sich solche Methoden in der Praxis zur Abzocke bereits durchgesetzt haben.

Hinweise auf Werbung

Kommen wir zu einem weiteren heiklen Thema, wo die Rechtslage beim Bloggen kompliziert ist und entsprechendes Know-How verlangt: Werbung.

Es ist nicht erlaubt Werbung ohne entsprechenden Hinweis auf Deinem Blog einzubinden. Ansonsten läufst Du Gefahr Schleichwerbung zu machen. Hierzu habe ich einen tollen Beitrag auf der Seite Rechtsbelehrung.com gefunden, ein Podcast mit Marcus Richter und Thomas Schwenke.

Was ist der Hintergrund der Hinweise auf Werbung

Viele Webseitenbetreiber erhalten Geld für Werbung oder sogar ganze Artikel. Das beeinträchtigt daher die Neutralität und darauf müssen Deine Besucher hingewiesen werden.

Es gibt ein sogenanntes Gebot der Trennung von Werbung und Inhalten, § 4 Nr. 3 UWG. Die Kennzeichnung hat mit dem Hinweis „Anzeige“ zu erfolgen. „Werbung“ wird wohl auch geduldet.

Die Rechtsanwaltskanzlei Plutte hat in ihrem Beitrag „Schleichwerbung“: Sponsored Post Hinweis ist abmahnbar darauf hingewiesen, dass es nicht zulässig ist, Werbung nur als Sponsored Post oder Gesponsert zu bezeichnen. Das hat das Landgericht München im Jahr 2015 geurteilt. Auch der BGH hat hier eine Entscheidung getroffen.

Sofern Du Also irgendwelche Vorteile erhältst (Entgelt oder Produkte), sollten die Artikel oder Links gekennzeichnet sein.

In der Regel wird einen Blogger aber niemand wegen Schleichwerbung Abnahmen, das dürfte relativ selten in der Praxis vorkommen. Aber dennoch solltest du es mal in Bezug auf die Rechtslage beim Bloggen gehört haben.

Rechtslage beim Bloggen

Ich hoffe ich konnte Dir die wichtigsten Dinge zur Rechtslage beim Bloggen näher bringen. Bitte beachte dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Wenn Du Rechtssicherheit haben möchtest, gehe zu einem Rechtsanwalt.

Hast Du Deinen Blog bereits abmahnsicher gestaltet? Nein? Dann wird es höchste Zeit!

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