Die letzte Mahnung – Was tun wenn der Kunde nicht zahlt?

Es ist schön wenn der eigene Blog erfolgreich ist und Du Aufträge von potentiellen Kunden erhältst. Darüber freut sich Jeder. Mittlerweile muss sich aber auch fast jeder Blogger mit der letzten Mahnung bzw. generell Mahnungen beschäftigen.

Die letzte Mahnung kommt häufiger vor als Du denkst. Aber was kannst Du als Blogger tun, wenn Dein Auftraggeber nicht zahlt?

Im heutigen Artikel möchte ich versuchen Dir ein paar Tipps und Tricks mit auf den Weg zu geben, um Deinen Kunden zur Zahlung zu bewegen.

Eine Vielzahl von Unternehmen tut sich dabei sehr schwer. Es gibt mindestens eine Hand voll Maßnahmen, welche gut helfen, um freundlich zu bleiben und dennoch auf einen ausstehenden Betrag eine Zahlung zu erhalten.

Die letzte Mahnung: Dein Kunde zahlt nicht?

Hast Du einen gut laufenden Blog, der ein paar Euros abwirft aufgesetzt und bekommst regelmäßig Anfragen von Unternehmen und SEO Agenturen? Dann hast Du auf jeden Fall viele Dinge richtig gemacht. Dazu gratuliere ich Dir!

Aber was kannst Du machen, wenn Du den Auftrag erfüllt hast, die Rechnung geschrieben und abgesandt ist und Du dennoch keinen Zahlungseingang verzeichnen konntest?

Als erstes höflich erinnern

Du kennst das vielleicht aus Deinem Alltag. Wir sind Alle nur Menschen und können mal etwas vergessen. Das kann auch Deinem Kunden passieren. Die letzte Mahnung sollte also nicht vorschnell ausgesprochen werden.

Effektiver und kundenfreundlicher ist es den Kunden zunächst höflich darauf hinzuweisen, dass die Rechnung noch nicht beglichen wurde. Die guten Kunden werden es Dir danken.

Verwende bei der ersten Erinnerung Formulierungen die sehr freundlich sind, wie zum Beispiel:

  • Bestimmt haben Sie übersehen dass die Rechnung noch aussteht.
  • Im Arbeitsalltag kann leicht etwas untergehen, so vielleicht auch bei meiner Rechnung.

Solche Formulierungen erinnern den Kunden an die Rechnung, aber wirken noch nicht drohend.

Du kannst Deine Rechnung gern auch nochmal beifügen. Vielleicht ist diese gar nicht angekommen?

Das kommt auch auf Dein Rechnungswesen an, ob Du per Email versendest oder mit der Post. Auch ein Brief kann mal abhanden kommen. Denke bei den Erinnerungen daran, dass Du eventuell später erneut mit einem Kunden zusammenkommen möchtest.

letzte Mahnung
letzte Mahnung

Noch nicht die letzte Mahnung, aber die zweite Erinnerung

Die letzte Mahnung sollte für Dich immer das letzte Mittel sein. Davor stehen aber einige andere Stufen.

Wenn Du bereits höflich auf einen offenstehenden Betrag hingewiesen hast und keine Reaktion oder Zahlung erhalten hast, kontaktiere den Kunden erneut.

Diesmal solltest Du zwar noch freundlich bleiben, aber mit Nachdruck darauf hinweisen dass es eine Absprache gegeben hat und Du dieser bereits nachgekommen bist.

Gehe ruhig darauf ein, dass Dich die Zusammenarbeit Zeit und Arbeit gekostet hat und Du selbstverständlich nicht umsonst arbeitest. Ich würde hier noch einen Schritt weiter gehen und dem Kunden eine Zahlungsfrist setzen.

Das könntest Du zum Beispiel am Ende des Schreibens / der E-Mail mit dem Passus dass Du dem Ausgleich der Kostenrechnung nun bis zum (konkretes Datum) entgegensiehst. In der Wirtschaft ist eine Zahlungsfrist von 14 Tagen üblich.

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Die letzte Mahnung wenn auch die zweite Erinnerung erfolglos war?

Sollte auch Deine zweite Erinnerung keine Reaktion hervorbringen oder nur Ausreden warum eine Zahlung nicht erfolgt ist, solltest Du Dir über die letzte Mahnung tatsächlich ernste Gedanken machen.

An diesem Punkt solltest Du auch bei Deinen Schreiben / E-Mails eine andere Ausdrucksweise an den Tag legen. Bleibe zwar freundlich, aber werde zielstrebiger. Die letzte Mahnung ist dann schon kein Kavaliersdelikt mehr, sondern schon fast als Vorsatz zu sehen (Auf jeden Fall kein Versehen!). Der Kunde hat Deine Rechnung bekommen und mit dieser drei Schreiben.

Der Inhalt für die letzte Mahnung

Die letzte Mahnung sollte meiner Meinung nach als Überschrift auch den Text letzte Mahnung enthalten. Zudem solltest Du das Datum der ursprünglichen Rechnung erwähnen. Das zeigt nochmal deutlich wie lange Du bereits wartest. Erwähne besser auch die vorherigen Erinnerungen.

Bei einem postalischem Schreiben würde ich die Rechnung und die Erinnerungen erneut kopieren und die letzte Mahnung auch per Einschreiben gegen Rückschein zustellen lassen. Bei einer E-Mail könntest Du eine Lesebestätigung anfordern. Aber der bessere Weg für die letzte Mahnung ist natürlich ein Brief. Weil sich die Mahnung damit besser vor Gericht nachweisen lässt.

Weise unbedingt daraufhin, dass Du keinen Zahlungseingang verbuchen konntest. Fordere den Kunden erneut unter Fristsetzung auf den Betrag zu überweisen. Nenne ruhig die Bankdaten oder das vereinbarte Zahlungsmittel nochmal.

Am Ende solltest Du die letzte Mahnung mit Maßnahmen unterstreichen, welche Du bei Nichtzahlung in die Wege leitest.

Das kommt auf Dein Gewerbe und die Branche an, welche das sein könnten. Ein Blogger zum Beispiel wird mit der Entfernung der Werbung oder der Links effektiv eine Drohung aussprechen können. In einer anderen Branche ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes eventuell sinniger.

Du könntest auch mit einem Mahnbescheid drohen. Das Gericht schreckt viele Menschen zunächst ab.

Trotzdem keine Zahlung?

Du hast nach zwei Erinnerungen die letzte Mahnung an den Kunden übersandt und trotz dessen wurde Deine Rechnung nicht bezahlt? Jetzt musst Du konsequent sein und das durchziehen, womit Du gedroht hast.

Sonst machst Du Dich unglaubwürdig. Wenn Du mit dem Entfernen eines Links gedroht hast, entferne diesen auch entsprechend. Was kannst Du sonst noch unternehmen, um an Dein Geld zu kommen?

Schreibe dem Kunden erneut, dass Du den Link entfernt hast

Der Kunde glaubt oft, dass Du nicht soweit gehst, wie angedroht. Viele der Kunden die dann merken dass Du, nachdem Du die letzte Mahnung geschickt hast, Ernst machst, zahlen häufig nachdem der Link entfernt wurde und bitten diesen wieder hinzuzufügen.

Daher solltest Du auf jeden Fall nach Durchsetzen der Konsequenz erneut den Kontakt suchen. Wenn Du mit einem Anwalt gedroht hast oder einem Mahnbescheid, kannst Du Dir diese Maßnahme allerdings ersparen, da der Kunde das merken wird, wenn er Post erhält.

Mahnbescheid abschicken

Stammt Dein Kunde aus Deutschland? Dann könntest Du über einen Mahnbescheid nachdenken. Du hast in der Regel mit Deinem Kunden einen Vertrag abgeschlossen. Das kann auch mündlich erfolgen. Außerdem bist Du der Leistung, welche im Vertrag vereinbart wurde, nachgekommen. Der Kunde nicht.

Genau genommen hat er einen Vertragsbruch vorgenommen und ist verpflichtet die Zahlung vorzunehmen. Wenn Du die letzte Mahnung übersandt hast und Nichts passiert ist, kannst Du durchaus gerichtlich den Vertrag durchsetzen.

Beim Mahnbescheid prüft das Gericht nicht die Forderung. Oft reicht es auch erstmal eine Kopie des ausgefüllten Mahnbescheides zu übersenden, um eine Zahlung zu erhalten.

In anderen Fällen musst Du den Mahnbescheid allerdings wirklich einreichen. Zuständig ist in Deutschland das Zentrale Mahngericht in Uelzen.

Bitte beachte: Ein Mahnbescheid ist günstiger als ein Rechtsanwalt, könnte aber dennoch eine Gebühr nach sich ziehen. Der Antragsgegner, also Dein Kunde, könnte Einspruch einlegen und es kommt zu einem Gerichtsverfahren. Das kann weitere Kosten nach sich ziehen. Legt der Kunde keinen Einspruch ein, bekommst Du einen sogenannten Vollstreckungsbescheid, den Du als Vollstreckungstitel nutzen kannst, um an Dein Geld zu kommen.

Trete Deine Forderung an ein Inkassounternehmen ab

Du hast einen Vertrag abgeschlossen und keine Zahlung erhalten. Dennoch liegt die Forderung in Deinen Händen. In Deutschland gibt es die Möglichkeit seine Forderung an Dritte abzutreten.

Du könntest also die Forderung an ein Inkassounternehmen abtreten, welche die Forderung für Dich einziehen werden. Meistens bekommst Du vom Inkassounternehmen einen Teilbetrag erstattet. Natürlich nicht die gesamte Forderung, da das Inkassounternehmen natürlich ein gewisses Risiko hat, auf der Forderung sitzen zu bleiben. Wie hoch der Betrag für Dich ausfällt, ist dabei Verhandlungssache.

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Beauftrage einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung Deiner Forderung

Etwas kostspieliger ist es einen Rechtsanwalt zu beauftragen, nachdem Du die letzte Mahnung abgesendet und keine Zahlung erhalten hast. Aber dafür bist Du nun bei einem Spezialisten, der Dich fachlich und rechtssicher vertreten wird. Das kann im Zweifelsfall der einfachere Weg sein. Es kann aber auch zu erhöhten Kosten kommen.

Die letzte Mahnung: Fazit

Wie Du siehst gibt es viele Möglichkeiten die letzte Mahnung zu umgehen. Wenn es soweit ist, musst Du allerdings auch konsequent durchgreifen.

Neben diversen Erinnerungen, kannst Du nach der letzten Mahnung auch Deine Forderung abtreten bzw. einen Rechtsanwalt beauftragen. Kostengünstiger wäre noch ein Mahnbescheid, der aber zu einem Gerichtsverfahren führen kann, wenn der Kunde einen Einspruch einlegt.

Eine Alternative zur letzten Mahnung wäre das Verlangen eines Vorschusses. Dann erhältst Du zumindest einen gewissen Teil des Betrages und kannst Du in den meisten Fällen sicher sein, dass auch der restliche Betrag gezahlt wird.

Du kannst auch das Veröffentlichen der Leistung von der Zahlung des Betrages abhängig machen. Das ist unter Bloggern keine Seltenheit. Es schreckt aber auch einige Auftraggeber ab und damit kommt eine Zusammenarbeit nicht zustande.

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4 Kommentare zu „Die letzte Mahnung – Was tun wenn der Kunde nicht zahlt?“

  1. Hallo
    Guten Tag
    Wunderbarer Blog-Beitrag. Geben Sie allen Informationen und auch eine Erinnerung. Geben Sie uns eine Idee, was zu tun ist, wenn ein Kunde nicht zahlt. Ich hoffe, bald wieder mehr informative Blogeinträge von Ihnen zu lesen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Onma

  2. Es ist sehr stressig, wenn man selbständig ist und mehrere Kunden hat die nicht zahlen wollen. Man lebt von diesem Geld! Genau das hatte mein Bruder mal erlebt. Ich glaube, dass er schlussendlich ein Inkassounternehmen beauftragt hat.

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